Projekt

Calls for
Transfer

Initialzündung für Wissensprojekte

ProjektTeam

Um wirtschaftswirksame oder soziokulturelle Konzepte aus der Hochschule hinaus und hinein in Industrie oder Gesellschaft zu überführen, fehlt es oftmals an finanziellen Mitteln. So verbleiben zukunftsträchtige Ideen, Erfindungen und kleinere Forschungsvorhaben häufig in den Schubladen Forschender. Das im Sommer 2018 gestartete Programm „Calls for Transfer“ (C4T) in Projektträgerschaft der Technischen Universität Hamburg (TUHH) setzt gezielt an dieser Problematik an und fördert den Ideen-, Wissens- und Technologietransfer an den staatlichen Hamburger Hochschulen, indem Projektanträge mit bis zu 30.000 EUR (bis maximal 35.000 EUR bei guter Begründung) initial unterstützt werden. Auf diese Weise sind bereits über 100 unterschiedlichste Vorhaben technischer, naturwissenschaftlicher und medizinischer Natur sowie aus den Kultur- und Geisteswissenschaften ihrem Ziel einer nachhaltigen Realisierung näher.

Ob zukunftsorientierte Erfindung, neuartige Erkenntnis oder wirtschaftswirksames Konzept: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der staatlichen Hamburger Hochschulen können vom 15.04.2024 bis zum 31.05.2024 Projekte mit einer Größenordnung von bis zu 30.000 EUR (bis maximal 35.000 EUR bei guter Begründung) und einer Dauer von 12 Monaten beantragen. Die Fördersumme ist inhaltlich wie formal flexibel einsetzbar, damit die Projektvorhaben umsetzungsorientiert vorangetrieben werden können.

Das durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) geförderte Programm wird von unserem Team koordiniert, das bei Fragen jeglicher Art gerne unterstützt: Wir freuen uns auf Ihre Anträge!

Ausführliche Informationen, Antworten auf drängenden wie gängige Fragen, alle Unterlagen, Ansprechpartner:innen, Erfolgsgeschichten etc. finden Sie auf unserer Website zum Förderprogramm:

 

BEANTRAGUNG & DOWNLOADS

Bis zum 31. Mai 2024 können Sie Ihr Projektvorhaben für den zehnten Call bei uns per Online-Formular einreichen. Bitte beachten Sie hierfür unsere Förderrichtlinien und nutzen Sie die zum Download bereitgestellten Beantragungsunterlagen. 

Wir freuen uns bereits auf Ihren Antrag!

C4T-Antrag
einreichen

Die Einreichung erfolgt über unser Online-Formular

Bitte füllen Sie die Beantragungsunterlagen vollständig aus und reichen diese im PDF-Format bis zum 31. Mai 2024 mithilfe unseres Online-Formulars ein.

FAQ Call 10

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind sowohl einzelne Wissenschaftler:innen als auch Forschungsverbünde der staatlichen Hamburger Hochschulen. Wichtig ist außerdem, dass der:die Antragsstellende über eine Anstellung an einer staatlichen Hochschule Hamburgs verfügt: Ob Professor:in, Dozent:in oder wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in ist irrelevant. Dabei agiert das C4T-Förderformat themenoffen und fördert ausdrücklich Projektvorhaben aller wissenschaftlichen Disziplinen. Die Beteiligung von externen Partnern ist möglich, jedoch nicht förderfähig. Externe Partner müssen daher eigene Ressourcen einbringen.

Wie hoch ist die Fördersumme über das C4T-Format?

Bei dem C4T-Förderformat handelt es sich um eine Anschubfinanzierung für Projektvorhaben mit einem Volumen bis zu 30.000 € (maximal 35.000 € bei guter Begründung). Sollte Ihr Projekt mehr als 30.000,- EUR benötigen, können Sie damit bis zu 35.000,- EUR beantragen, so lange Sie begründen, weshalb diese Erhöhung für die Umsetzung erforderlich ist. Grundsätzlich sind aber auch größere Projekte antragsfähig. In solchen Fällen ist jedoch darzustellen, wie die Finanzierung der Differenz gewährleistet wird.

Die genehmigten Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Wie können C4T-geförderte Mittel eingesetzt und verwendet werden?

Je nach Projektvorhaben können Antragsteller:innen die Fördermittel für Personal-, Sach- oder sonstigen Investitonsmittel beantragen. Damit soll eine individuelle und trotzdem flexible Umsetzung und eine bestmögliche Weiterentwicklung von Ideen, Konzepten, Erfindungen, Technologien etc. ermöglicht und realisiert werden. Im Beantragungsformular muss im Detail aufgeführt werden, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen. Eine Mittelumwidmung im Laufe der Projektzeit ist möglich.

In welchem zeitlichen Umfang darf sich mein geplantes Fördervorhaben bewegen?

Die Förderdauer für die einzelnen Projekte – und damit auch die Projektlaufzeit – ist auf maximal 6 Monate begrenzt. Sie können frühestens zum 01.09.24 starten und müssen das Projekt spätestens zum 31.08-2025 beenden. Eine kostenneutrale Verlängerung ist in diesem Call nicht möglich.

Ist eine erneute Projektbeantragung möglich?

Grundsätzlich sind mehrfache Beteiligungen innerhalb eines Calls oder in mehreren Calls möglich, jedoch müssen sich mehrere Einreichungen inhaltlich unterscheiden. Dies betrifft auch neue Anträge von Antragssteller:innen, die ein bereits von C4T gefördertes Projekt eingereicht haben.

Für in vergangenen C4T-Calls abgelehnte Projektvorhaben gilt: Eine erneute Einreichung ist möglich. Es empfiehlt sich dabei, auf die im Absageschreiben erwähnten Mängel Bezug zu nehmen und diese aufgeführten Punkte zu überarbeiten. Bitte vermerken Sie im Beantragungsformular die Einreichung eines überarbeiteten Projekts und die wichtigsten Änderungen. (Platz hierfür finden Sie auf dem Titelblatt des Beantragungsformulars.)

Wer begutachtet die C4T-Projektanträge?

Die Begutachtung der eingereichten Anträge erfolgt durch ein externes, mehrköpfiges Gutachtergremium. Die Gutachter:innen sind Expert:innen aus unterschiedlichen Branchen und Disziplinen, um die Projektanträge in ihrer Diversität bestmöglich bewerten und beurteilen zu können.

Die Hamburg Innovation als Koordinatorin dieses Projekts kommuniziert dessen Entscheidung an die Antragsteller:innen und steht auch bei Fragen oder Anmerkungen jeglicher Art zu diesem Förderinstrument zur Verfügung.

Welche Kriterien sind u.a. für die Auswahl förderfähiger Ideen und Konzepte relevant?

Die eingegangenen Anträge werden auf folgende Kriterien geprüft und bewertet:

  • Innovationshöhe
  • Wissenschaftliche Tragfähigkeit
  • Technologisches bzw. kreatives Potenzial
  • Verwertungs- oder Weiterfinanzierungswahrscheinlichkeit des Vorhabens
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit oder Herangehensweise
  • Erfolgte Vorleistungen
  • Einbindung von Partner:innen aus Wirtschaft und/oder Gesellschaft

Wichtig ist, dass sich C4T als Anschubfinanzierung für Projekte versteht, die ohne diese Förderung keine Möglichkeit hätten, gestartet und erprobt zu werden. Neben der „Innovationshöhe“, die eine völlig neue oder besonders kreative Perspektive, Technologie, wissenschaftliche Methode etc. beurteilt, ist zudem die Wahrscheinlichkeit einer Weiterführung des Projektgedankens wichtig. Projekte, bei denen davon auszugehen ist, dass sie nach 12 Monaten nicht mehr weiterverfolgt werden können oder sollen, werden nicht gefördert.

Welche Förderformate gibt es bei C4T?

A: Forschungsprojekte in wissenschaftlichen Einrichtungen

B: Forschungskooperationen mit Industrie, Wirtschaft oder Gesellschaft

D: Vorbereitung wissensbasierter Gründungsvorhaben

Welche Voraussetzungen müssen für das Förderformat D (Gründungsvorhaben) gegeben sein?

Da es sich bei C4T um eine Anschubfinanzierung für in den Startlöchern befindlichen Projektvorhaben handelt, darf das Startup noch nicht gegründet sein. C4T fördert ausdrücklich die Vorbereitung für eine wissenschaftliche Ausgründung aus der Hochschule. Sollten Sie auf der Suche nach Fördermöglichkeiten für Ihr bereits ausgegründetes Startup sein, wenden Sie sich gerne an beyourpilot.

Wie kann ich einen Antrag einreichen?

Vollständig ausgefüllte Projektanträge können klassisch auf dem Postweg (bitte hier unbedingt die Eingangsfristen beachten) oder auch digital per E-Mail an calls4transfer@hamburginnovation.de eingereicht werden. Die Calls sind grundsätzlich vom 15. März bis 30. April sowie 15. September bis 31. Oktober geöffnet.

Welche Angaben sollte der Antrag unbedingt enthalten, damit dieser vollständig ist?

Im Formular müssen Angaben zu folgenden Punkten in Deutsch enthalten sein (eine englische Übersetzung kann optional angehängt werden): 

  1. Titel des Vorhabens sowie Angabe des gewählten Förderformates A, B oder D (eine Mehrfachankreuzung ist möglich, wenn der Projektantrag konzeptuell mehreren Formaten entspricht, aber keins davon überwiegt)
  2. Allgemeine Angaben zur:zum Antragsteller:in
    • Kurzdarstellung des bisherigen wissenschaftlichen Werdegangs
    • Max. 10 Beispiele bisheriger Publikationen, Schutzrechtsanmeldungen oder Projektvorarbeiten
    • Aussagekräftige Übersicht bereits erfolgter Drittmitteleinwerbungen und eventueller Partnerschaften mit Industrie, Wirtschaft und/oder Gesellschaft (gerne können auch LoIs angehängt werden)
  3. Beschreibung des Projekts mit Angaben zum Ziel des Fördervorhabens inklusive Fördervolumen
  4. Arbeitsplan nach Arbeitspaketen mit Angabe der Meilensteine und verantwortlichen Umsetzern
  5. Ein detaillierter Finanzplan, der die genauen Pläne der Ausgaben für Sach- und Personalkosten sowie für sonstige Ausgaben aufführt
  6. Eine Zusammenfassung der Zusammensetzung des beantragen Förderbudgets (Im Gegensatz zum detaillierten Finanzplan werden hier die Ausgaben von Sach- und  Personalkosten sowie sonstige Ausgaben als Gesamtposten aufgeführt)
  7. Aussicht auf die geplanten Verwertungs- oder Anschlussförderungsmöglichkeiten
  8. Datum und Unterschrift der Antragsteller

Bitte beachten Sie, dass Ihr Beantragungsformular ohne diese Angabe (dies betrifft auch das Datum sowie Ihre Unterschrift) nicht gültig ist.

Was sind die formalen Vorgaben? Wie viele Seiten darf der Projektantrag aufweisen? Und wie ist mit Anlagen umzugehen?

Bitte nutzen Sie zur Beantragung Ihres Projektvorhabens unser Beantragungsformular. Im Sinne der Vergleichbarkeit ist es wichtig, dass Sie sich an folgende formale Vorgaben halten. Anträge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, müssen wir leider im Voraus ablehnen. Schriftart, Schriftgröße, Zeilenabstand und Seitenränder des Beantragungsformulars dürfen nicht geändert werden (genaue Angaben hierzu finden Sie in den Förderrichtlinien). 

Länge des Antrags:

Punkt 3 und 4 des Beantragungsformulars dürfen fünf DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Dies betrifft also Ihre Projektbeschreibung und die grobe Darstellung des beantragten Förderbudgets. Titelblatt, Anlagen, Datenschutzverordnung sowie Datum und Unterschrift zählen nicht zu den fünf DIN A4 Seiten. Mögliche Bilder können Sie demAnhang zufügen.

Anlagen:

Bei den Anlagen (Werdegang, Publikationen, Schutzrechtsanmeldungen, Projektarbeiten und bereits erfolgte Drittmitteleinwerbung) ist darauf zu achten, dass es sich um eine möglichst knappe und teils exemplarische Darstellung handeln soll, weshalb die Angaben im Beantragungsformular nicht überschritten werden dürfen. Mögliche LOIs können Sie als PDF zusätzlich einreichen. 

Was ist nach der Projektlaufzeit zu beachten?

Im Anschluss ist ein Abschlussbericht innerhalb von drei Monaten bei der Hamburg Innovation (HI) als Koordinatorin einzureichen. HI berichtet über erfolgreiche Projekte auf verschiedenen Kommunikationswegen. Darüber hinaus beraten wir gerne zu weiteren Fördermöglichkeiten und Kooperationen im Anschluss an C4T.

Kontakt 

AnsprechpartnerinNEN Calls for Transfer

Mareike Post
Creative- & Project Lead
Fördermaßnahme „Calls for Transfer“
Hamburg Innovation GmbH
Telefon: +49 40 76629-3153
E-Mail: post@hamburginnovation.de

Rea Alp
Transfer- und Content Managerin
Fördermaßnahme „Calls for Transfer“
Hamburg Innovation GmbH
Telefon: +49 40 76629-3156
E-Mail: alp@hamburginnovation.de

Inga Twisselmann
Mitarbeiterin Projektentwicklung und Kommunikation
Fördermaßnahme „Calls for Transfer“
Hamburg Innovation GmbH
Telefon: +49 40 76629-3154
E-Mail: twisselmann@hamburginnovation.de

Gefördert durch:

STO
RIES

Einladung zur offenen Fragestunde

Nach einer erfolgreichen ersten Informationsveranstaltung zum aktuellen Call 10, lädt das Team von Calls for Transfer (C4T) alle interessierten Wissenschaftler:innen zu einer offenen Fragestunde ein.

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