Calls for
Transfer
C4T proudlypresents…
… unsere neue, eigene Webpräsenz.
Ab sofort finden Sie uns, unsere Geschichten und alle wichtigen Informationen sowie Einreichungsoptionen auf unserer brandneuen Website:
Zur neuen Website von Calls for Transfer
- Infos zum Call
- Sonderformat
- Infoveranstaltung
- Beantragung
- C4T-Erfolgsgeschichten
- FAQ
- Projekt-Team
- Eckdaten
- C4T-News
Der Ansturm ist vorüber!
Der zehnte Call geht in die Phase der Auswertung
Calls for Transfer unterstützt auch in diesem Jahr Forschende aus Hamburg bei der Umsetzung Ihrer Ideen, die uns nun zur Prüfung vorliegen
Um wirtschaftswirksame oder soziokulturelle Konzepte aus der Hochschule hinaus und hinein in Industrie oder Gesellschaft zu überführen, fehlt es oftmals an finanziellen Mitteln. So verbleiben zukunftsträchtige Ideen, Erfindungen und kleinere Forschungsvorhaben häufig in den Schubladen Forschender. Das im Sommer 2018 gestartete Programm „Calls for Transfer“ (C4T) in Projektträgerschaft der Technischen Universität Hamburg (TUHH) setzt gezielt an dieser Problematik an und fördert den Ideen-, Wissens- und Technologietransfer an den staatlichen Hamburger Hochschulen, indem Projektanträge mit 30.000 EUR bis zu maximal 35.000 EUR initial unterstützt werden. Auf diese Weise sind bereits über 100 unterschiedlichste Vorhaben technischer, naturwissenschaftlicher und medizinischer Natur sowie aus den Kultur- und Geisteswissenschaften ihrem Ziel einer nachhaltigen Realisierung näher.
Nach einer kleinen Atempause unterstützt das Förderprogramm Calls for Transfer (C4T) zum zehnten Mal Forschende aller wissenschaftlicher Disziplinen bei der Umsetzung ihrer Ideen: Sechs Wochen lang konnten sich Forschende aus allen Hamburger Hochschulen bewerben, um innerhalb von 12 Monaten innovative Vorhaben auszuloten und umzusetzen. Auch im zehnten Call werden Forschende die Chance erhalten, mithilfe von 30.000,- Euro (maximal 35.000,- Euro bei guter Begründung) neuartige Ideen, Erfindungen und Konzepte in das gemeinsame Ziel einer ersten praktischen Anwendung zu bringen.
Wer wird wie durch „Calls for Transfer“ gefördert?
Ob zukunftsorientierte Erfindung, neuartige Erkenntnis oder wirtschaftswirksames Konzept: Antragsberechtigt sind alle Wissenschaftler:innen der staatlichen Hamburger Hochschulen, die Projekte verwirklichen wollen, deren jeweilige Laufzeit einen Umfang von 12 Monaten umfasst. Die Projektzeit wird mit 30.000,- EUR gefördert (maximal 35.000,- EUR bei guter Begründung), wobei die Fördersumme formal flexibel einsetzbar ist. Auf diese Weise können Projektvorhaben umsetzungsorientiert vorangetrieben werden. Hierbei ist es irrelevant, ob die eingesetzten Gelder für Sach-, Personalkosten oder sonstige Investitionsmittel eingesetzt werden: Im Vordergrund steht die bestmögliche Weiterentwicklung des Projekts. Wichtig ist auch: Der:die Antragsteller:in muss während der gesamten Projektlaufzeit über ein Beschäftigungsverhältnis an einer staatlichen Hochschule Hamburgs verfügen.
Welche Projekte unterstützt das Förderprogramm?
„Calls for Transfer“ unterstützt ‚transferrelevante‘ Anträge, sprich: Nicht die wissenschaftliche Disziplin steht im Vordergrund, sondern der wahrscheinliche Wirkungsgrad der Idee. Es geht darum, Projektanträgen zum Start zu verhelfen, die reale Chancen haben, etwas in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zum Positiven zu verändern. Dementsprechend wurden bisher die Entwicklung von Demonstratoren genauso gefördert, wie wissensbasierte Gründungen oder auch die Umsetzung künstlerischer Konzepte.
Echtes Potenzial zur Veränderung beruht zudem noch auf einem weiteren Aspekt: der Grad echter Innovation. Deshalb prüft das Gremium des Förderprogramms jeden Antrag nicht nur auf Verwertungs- und Weiterfinanzierungswahrscheinlichkeiten, sondern auch auf die Innovationshöhe. Wie neu ist diese Idee wirklich? Wie hoch ist das technologische oder kreative Potenzial? Welche Möglichkeiten resultieren aus diesem Projekt? Dies sind ein paar der Fragen, die das Gremium bei seiner Auswahl umtreiben, um den gestellten Anträgen zur Weiterentwicklung und Verwirklichung zu verhelfen. Und da echtes ‚Transferpotenzial‘ oftmals durch einen Mix verschiedener Kompetenzen und Perspektiven gewonnen wird, setzt das Förderprogramm zudem auf Kooperationen: Ob interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, direkte Kooperation von Unternehmen und Forschenden oder die Einbindung der Kreativwirtschaft – gemeinsam lässt sich mehr erreichen.
Durchstarten
Bis zum 31. Mai war Zeit.
Der Call 10 war vom 15. April 2024 bis zum 31. Mai 2024 geöffnet und schickt nun zahlreiche Anträge ins Rennen um eine Bewilligung
- Antragsstellende erhalten bei einer Förderung 30.000,- EUR (bis max. 35.000,- EUR bei guter Begründung) für die Umsetzung Ihrer Innovationen
- Die Projektlaufzeit beginnt frühestens am 01.09.2024 und endet spätestens am 31.08.2025 (max. 12 Monate)
Bitte beachten Sie bei Antragstellung die Förderrichtlinie Call 10 und nutzen Sie unser Beantragungsformular (siehe unten).
Beantragungsformular
Förderrichtlinie Call 10
Ankündigung Call 10
Wir beantworten
Ihre Fragen
Nach einer erfolgreichen ersten Informationsveranstaltung zum aktuellen Call 10 bietet das Team von C4T allen interessierten Wissenschaftler:innen die Möglichkeit, kurz vor Ende der Bewerbungsfrist eventuelle Rückfragen zu stellen. Am 27.Mai 2024 von 13.00 bis 14.00 Uhr können Sie sich dazu gerne in den offenen Zoom-Call einwählen, die Einwahldaten finden Sie hier.
Präsentation Infoveranstaltung
Call 10 ist geschlossen
Tage Stunden Minuten Sekunden
Der Call 10 ist bis zum 31. Mai 2024 geöffnet.
BEANTRAGUNG & DOWNLOADS
Vom 15. April 2024 bis zum 31. Mai 2024 können Sie Ihr Projektvorhaben für den zehnten Call bei uns per Online-Formular einreichen. Bitte beachten Sie hierfür unsere zur Verfügung gestellte Förderrichtlinie und nutzen Sie das zum Download bereitgestellte Beantragungsformular.
Wir freuen uns bereits auf Ihren Antrag!
Beantragungsformular
Förderrichtlinie Call 10
Ankündigung Call 10
C4T-Antrag einreichen
Die Einreichung erfolgt über unser Online-Formular
Bitte füllen Sie das Beantragungsformular vollständig aus und reichen diese im PDF-Format bis zum 31. Mai 2024 mithilfe unseres Online-Formulars ein.
Hier geht es zur Antrags-Einreichung!
Erfolgs
Geschichten
FAQ Call 10
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind sowohl einzelne Wissenschaftler:innen als auch Forschungsverbünde der staatlichen Hamburger Hochschulen. Wichtig ist außerdem, dass der:die Antragsstellende über eine Anstellung an einer staatlichen Hochschule Hamburgs verfügt: Ob Professor:in, Dozent:in oder wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in ist irrelevant. Dabei agiert das C4T-Förderformat themenoffen und fördert ausdrücklich Projektvorhaben aller wissenschaftlichen Disziplinen. Die Beteiligung von externen Partnern ist möglich, jedoch nicht förderfähig. Externe Partner müssen daher eigene Ressourcen einbringen.
Wie hoch ist die Fördersumme über das C4T-Format?
Bei dem C4T-Förderformat handelt es sich um eine Anschubfinanzierung für Projektvorhaben mit einem Volumen bis zu 30.000 € (maximal 35.000 € bei guter Begründung). Sollte Ihr Projekt mehr als 30.000,- EUR benötigen, können Sie damit bis zu 35.000,- EUR beantragen, so lange Sie begründen, weshalb diese Erhöhung für die Umsetzung erforderlich ist. Grundsätzlich sind aber auch größere Projekte antragsfähig. In solchen Fällen ist jedoch darzustellen, wie die Finanzierung der Differenz gewährleistet wird.
Die genehmigten Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Wie können C4T-geförderte Mittel eingesetzt und verwendet werden?
Je nach Projektvorhaben können Antragsteller:innen die Fördermittel für Personal-, Sach- oder sonstigen Investitonsmittel beantragen. Damit soll eine individuelle und trotzdem flexible Umsetzung und eine bestmögliche Weiterentwicklung von Ideen, Konzepten, Erfindungen, Technologien etc. ermöglicht und realisiert werden. Im Beantragungsformular muss im Detail aufgeführt werden, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen. Eine Mittelumwidmung im Laufe der Projektzeit ist möglich.
In welchem zeitlichen Umfang darf sich mein geplantes Fördervorhaben bewegen?
Die Förderdauer für die einzelnen Projekte – und damit auch die Projektlaufzeit – ist auf maximal 12 Monate begrenzt. Sie können frühestens zum 01.09.24 starten und müssen das Projekt spätestens zum 31.08.25 beenden. Eine kostenneutrale Verlängerung ist in diesem Call nicht möglich.
Ist eine erneute Projektbeantragung möglich?
Grundsätzlich sind mehrfache Beteiligungen innerhalb eines Calls oder in mehreren Calls möglich, jedoch müssen sich mehrere Einreichungen inhaltlich unterscheiden. Dies betrifft auch neue Anträge von Antragssteller:innen, die ein bereits von C4T gefördertes Projekt eingereicht haben.
Für in vergangenen C4T-Calls abgelehnte Projektvorhaben gilt: Eine erneute Einreichung ist möglich. Es empfiehlt sich dabei, auf die im Absageschreiben erwähnten Mängel Bezug zu nehmen und diese aufgeführten Punkte zu überarbeiten. Bitte vermerken Sie im Beantragungsformular die Einreichung eines überarbeiteten Projekts und die wichtigsten Änderungen. (Platz hierfür finden Sie auf dem Titelblatt des Beantragungsformulars.)
Wer begutachtet die C4T-Projektanträge?
Die Begutachtung der eingereichten Anträge erfolgt durch ein externes, mehrköpfiges Gutachtergremium. Die Gutachter:innen sind Expert:innen aus unterschiedlichen Branchen und Disziplinen, um die Projektanträge in ihrer Diversität bestmöglich bewerten und beurteilen zu können.
Die Hamburg Innovation als Koordinatorin dieses Projekts kommuniziert dessen Entscheidung an die Antragsteller:innen und steht auch bei Fragen oder Anmerkungen jeglicher Art zu diesem Förderinstrument zur Verfügung.
Welche Kriterien sind u.a. für die Auswahl förderfähiger Ideen und Konzepte relevant?
Die eingegangenen Anträge werden auf folgende Kriterien geprüft und bewertet:
- Innovationshöhe
- Wissenschaftliche Tragfähigkeit
- Technologisches bzw. kreatives Potenzial
- Verwertungs- oder Weiterfinanzierungswahrscheinlichkeit des Vorhabens
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit oder Herangehensweise
- Erfolgte Vorleistungen
- Einbindung von Partner:innen aus Wirtschaft und/oder Gesellschaft
Wichtig ist, dass sich C4T als Anschubfinanzierung für Projekte versteht, die ohne diese Förderung keine Möglichkeit hätten, gestartet und erprobt zu werden. Neben der „Innovationshöhe“, die eine völlig neue oder besonders kreative Perspektive, Technologie, wissenschaftliche Methode etc. beurteilt, ist zudem die Wahrscheinlichkeit einer Weiterführung des Projektgedankens wichtig. Projekte, bei denen davon auszugehen ist, dass sie nach 12 Monaten nicht mehr weiterverfolgt werden können oder sollen, werden nicht gefördert.
Welche Förderformate gibt es bei C4T?
A: Forschungsprojekte in wissenschaftlichen Einrichtungen
B: Forschungskooperationen mit Industrie, Wirtschaft oder Gesellschaft
D: Vorbereitung wissensbasierter Gründungsvorhaben
Welche Voraussetzungen müssen für das Förderformat D (Gründungsvorhaben) gegeben sein?
Da es sich bei C4T um eine Anschubfinanzierung für in den Startlöchern befindlichen Projektvorhaben handelt, darf das Startup noch nicht gegründet sein. C4T fördert ausdrücklich die Vorbereitung für eine wissenschaftliche Ausgründung aus der Hochschule. Sollten Sie auf der Suche nach Fördermöglichkeiten für Ihr bereits ausgegründetes Startup sein, wenden Sie sich gerne an beyourpilot.
Wie kann ich einen Antrag einreichen?
Vollständig ausgefüllte Projektanträge über unser Online-Formular als PDF hochgeladen und eingereicht werden. Der neunte Call ist vom 01. April bis zum 30. April geöffnet. Unser Online-Formular finden Sie hier: Antrag-Einreichung
Welche Angaben sollte der Antrag unbedingt enthalten, damit dieser vollständig ist?
Im Formular müssen Angaben zu folgenden Punkten in Deutsch enthalten sein (eine englische Übersetzung kann optional angehängt werden):
- Titel des Vorhabens sowie Angabe des gewählten Förderformates A, B oder D (eine Mehrfachankreuzung ist möglich, wenn der Projektantrag konzeptuell mehreren Formaten entspricht, aber keins davon überwiegt)
- Allgemeine Angaben zur:zum Antragsteller:in
- Kurzdarstellung des bisherigen wissenschaftlichen Werdegangs
- Max. 10 Beispiele bisheriger Publikationen, Schutzrechtsanmeldungen oder Projektvorarbeiten
- Aussagekräftige Übersicht bereits erfolgter Drittmitteleinwerbungen und eventueller Partnerschaften mit Industrie, Wirtschaft und/oder Gesellschaft (gerne können auch LoIs angehängt werden)
- Beschreibung des Projekts mit Angaben zum Ziel des Fördervorhabens inklusive Fördervolumen
- Arbeitsplan nach Arbeitspaketen mit Angabe der Meilensteine und verantwortlichen Umsetzern
- Ein detaillierter Finanzplan, der die genauen Pläne der Ausgaben für Sach- und Personalkosten sowie für sonstige Ausgaben aufführt
- Eine Zusammenfassung der Zusammensetzung des beantragen Förderbudgets (Im Gegensatz zum detaillierten Finanzplan werden hier die Ausgaben von Sach- und Personalkosten sowie sonstige Ausgaben als Gesamtposten aufgeführt)
- Aussicht auf die geplanten Verwertungs- oder Anschlussförderungsmöglichkeiten
- Datum und Unterschrift der Antragsteller
Bitte beachten Sie, dass Ihr Beantragungsformular ohne diese Angabe (dies betrifft auch das Datum sowie Ihre Unterschrift) nicht gültig ist.
Was sind die formalen Vorgaben? Wie viele Seiten darf der Projektantrag aufweisen? Und wie ist mit Anlagen umzugehen?
Bitte nutzen Sie zur Beantragung Ihres Projektvorhabens unser Beantragungsformular. Im Sinne der Vergleichbarkeit ist es wichtig, dass Sie sich an folgende formale Vorgaben halten. Anträge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, müssen wir leider im Voraus ablehnen. Schriftart, Schriftgröße, Zeilenabstand und Seitenränder des Beantragungsformulars dürfen nicht geändert werden (genaue Angaben hierzu finden Sie in den Förderrichtlinien).
Länge des Antrags:
Punkt 3 und 4 des Beantragungsformulars dürfen fünf DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Dies betrifft also Ihre Projektbeschreibung und die grobe Darstellung des beantragten Förderbudgets. Titelblatt, Anlagen, Datenschutzverordnung sowie Datum und Unterschrift zählen nicht zu den fünf DIN A4 Seiten. Mögliche Bilder können Sie demAnhang zufügen.
Anlagen:
Bei den Anlagen (Werdegang, Publikationen, Schutzrechtsanmeldungen, Projektarbeiten und bereits erfolgte Drittmitteleinwerbung) ist darauf zu achten, dass es sich um eine möglichst knappe und teils exemplarische Darstellung handeln soll, weshalb die Angaben im Beantragungsformular nicht überschritten werden dürfen. Mögliche LOIs können Sie als PDF zusätzlich einreichen.
Was ist nach der Projektlaufzeit zu beachten?
Im Anschluss ist ein Abschlussbericht innerhalb von zwei Monaten bei der Hamburg Innovation (HI) als Koordinatorin einzureichen. HI berichtet über erfolgreiche Projekte auf verschiedenen Kommunikationswegen. Darüber hinaus beraten wir gerne zu weiteren Fördermöglichkeiten und Kooperationen im Anschluss an C4T.
Projekt
Team
Rea Alp
Transfer- und Content Managerin
…macht Innovation sichtbar. Als ehemalige Innovation Scoutin kennt sie die Förderlandschaft in und auswendig und weiß, wie sich komplexe Gedanken verständlich ausdrücken lassen. Rea berichtet von den Erfolgen geförderter C4T-Projekte und durchdringt dabei unterschiedlichste Themen, die sich von Baustoffen über Künstliche Intelligenz bis hin zu neuen Ausstellungskonzepten erstrecken. Obendrein vernetzt sie innovative Forschungsansätze im Wissenschaftsökosystem Hamburgs, bringt Menschen zusammen und macht sich – ganz nebenbei – für Kunst und Kultur im Wissens- und Technologietransfer stark. Als Geisteswissenschaftlerin lebt sie Interdisziplinarität, bringt Technologie und Kreativwirtschaft zusammen und verfügt über die Expertise und Fähigkeit, alle Disziplinen der Wissenschaft gebührend zu vertreten. Rea ist außerdem Doktorandin der Kunstgeschichte, wodurch sie ihre eigene Forschung vorantreibt.
Mail: alp@hamburginnovation.deTel.: +49 40 76629-3156
Mareike Post
Creative / Project Lead
…bewegt sich bereits seit mehr als einer Dekade zwischen den Welten von Wissenschaft und Wirtschaft: Als Medienwissenschaftlerin (M.A.), Redakteurin und ausgebildete Designerin wendete sie seither ihr theoretisches Wissen praktisch in Magazinen, Startups oder auch beim Fernsehen an. Sie liebt Herausforderung und löst Probleme am liebsten recht unkonventionell: „Trockener“ Forschung begegnet sie mit Storytelling, gegenüberstehende Disziplinen vereint sie durch offene Designs und eingefahrene Projektstrategien lenkt sie kurzerhand um. Für HI und C4T denkt sie damit um diverse Ecken: Von Kommunikationskonzepten über ausladende Beratungen bis hin zum beherzten „Zahlen-Schieben“. Mareike brennt für innovative Ideen und großartige Geschichten, weshalb sie als Projektleitung gerne zahlreiche Aufgaben jongliert und dabei durch die straffe Timeline navigiert. Hierbei kann sie voll und ganz auf ihr starkes Team bauen, ohne das sie verloren wäre.
Mail: post@hamburginnovation.de
Tel.: +49 40 76629-3153
Inga Twisselmann
Mitarbeiterin Projektentwicklung & Kommunikation
…ist mit ihren vielen beruflichen Persönlichkeiten schon in verschiedensten Bereichen tätig gewesen. Als gelernte Veranstaltungskauffrau und studierte Medienwissenschaftlerin (M.A.) verbindet sie organisatorische mit kreativen Fähigkeiten und kennt sich bestens im Projektmanagement und Marketing aus: Die ideale Mischung also, um das Team von Calls for Transfer tatkräftig zu unterstützen. Am liebsten arbeitet sie auf Augenhöhe, kommuniziert auf kurzen Wegen und verliert dabei nie den Spaß aus den Augen. Besonders nicht, wenn es um die Auswahl von GIFs im Teamchat geht. Probleme versucht sie schnell und unkompliziert zu lösen und denkt dabei schon mal gerne out of the box. Bei C4T behält sie stets den Überblick, optimiert Prozesse und erhöht die Sichtbarkeit. Außerdem kann sie ihrer Leidenschaft für das Schreiben und dem Interesse an innovativen Themen nachgehen, denn selten hat man die Chance, so vielen spannenden Projekten und Forscher:innen auf einmal zu begegnen.
Mail: twisselmann@hamburginnovation.de
Tel.: +49 40 76629-3154
Eckdaten Call 10
- Einreichungsphase: 15.04. – 31.05.2024
- Fördersumme der einzelnen Projekte: 30.000 EUR (bis maximal 35.000 EUR bei guter Begründung)
- Möglicher Projektstart genehmigter C4T-Projekte: ab 01.09.2024 bis spätestens 31.08.25
- Maximale Laufzeit: 12 Monate
- Förderfähig sind innovative, transferrelevante Konzepte aller wissenschaftlichen Disziplinen der staatlichen Hochschulen Hamburgs
- Als transferrelevant gelten nicht nur Anträge aus der angewandten wie technischen Wissenschaft, sondern ausdrücklich auch Forschungsvorhaben aus den Sozial- und Geisteswissenschaften sowie aus künstlerischen Disziplinen
- Wichtig ist die innovative Kraft des Antrages sowie die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Verwertung bzw. gesellschaftlich relevanten Verwirklichung
- Die erfolgversprechendsten Projektanträge werden bzgl. ihres Potenzials und ihrer Qualität von Expert:innen eines Gremiums für die C4T-Förderung ausgewählt
„Calls for Transfer“ wird von der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert und befindet sich in Trägerschaft der Technischen Universität Hamburg (TUHH). Das Projekt wird von uns aktiv umgesetzt und koordiniert, wobei das Gremium unabhängig von uns entscheidet.
C4T
NEWS
Und der 11teCall?
… befindet sich in Vorbereitung.
Innerhalb der nächsten Wochen geben wir Details dazu bekannt.
Gefördert durch: